Folgende Hebammenleistungen werden von den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung aktuell bezahlt und von mir direkt mit der Kasse abgerechnet:

 

Bei ambulanter Geburt:

2 Hausbesuche in der Schwangerschaft bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination und täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt, (bei Kaiserschnitt, Mehrlingen oder vor der 37+0 Schwangerschaftswoche bis zum 6.Tag) bei Bedarf bis zu 7 weitere Hausbesuche bis zum Ende der 8. Woche nach der Geburt, bzw. bis zur 12. Woche  

bei Kaiserschnitt, Mehrlingen oder vor der 37+0 Schwangerschaftswoche. 

 

Bei Entlassung aus der Krankenanstalt unabhängig vom Entlassungstag und vom Geburtsmodus:

Täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 5. Tag nach der Geburt, (bei Kaiserschnitt, Mehrlingen oder vor der 37+0 Schwangerschaftswoche bis zum 6.Tag); danach bei Bedarf bis zu 7 weitere Hausbesuche bis zum Ende der 8. Woche nach der Geburt, bzw. bis zur 12. Woche  

bei Kaiserschnitt, Mehrlingen oder vor der 37+0 Schwangerschaftswoche. 

 

 

Die aktuellen Tarife der Krankenversicherungsträger in Österreich für Hebammenleistungen sind unter www.hebammen.at nachzulesen.

Im Rahmen meiner freiberuflichen Berufsausübung als Hebamme verfüge ich über einen aufrechten Haftpflichtversicherungsschutz.

 

Hebammen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Ausübung ihres Berufs umfassend zu dokumentieren und diese Dokumentation, die auch durch elektronische Datenverarbeitung erfolgen kann, für mindestens zehn Jahre aufzubewahren (§9 Abs. 2 HebG). Hebammen unterliegen außerdem der Verschwiegenheitspflicht (§7 Abs. 1 HebG). Im Rahmen dieses Vertrages werden Daten über Person, sozialen Status, sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und gegebenenfalls im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z.B. gesetzlicher Krankenversicherungsträger) übermittelt. Im Falle einer Klinikeinweisung stellt die Hebamme der weiterbetreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Mit dem Abschluss dieses Vertrages stimmen Sie der Verwendung Ihrer Daten zu diesen Zwecken zu.

Wenn Sie mich nicht erreichen können, wenden Sie sich selbstständig an den nächsten Arzt oder an das nächste Krankenhaus.

Folgende Leistungen sind Zusatzbehandlungen und werden privat abgerechnet:

 

Akupunktur: 50€

Narbenbehandlung: 80€

K-Taping: 15-25€ im Rahmen der Visite, Erstgespräch und erstes Tapen 80€ in der Ordination, Folgetapen je nach Größe zwischen 15€ und 25€

Lasertherapie: Erstgespräch, Aufklärung und Einschulung in der Ordination 80€, 
Miete pro Tag 15€

Schwangeren- oder Wochenbettvisiten außerhalb des gesetzlichen Anspruch: 80€ in der Ordination, Hausbesuch 80€ zuzüglich km Geld 0,42€/km

Bondingbad: Heilbad nach Meissner, 25€ im Zuge einer Wochenbettvisite.

 

Diese von mir angebotenen bzw. erbrachten Leistungen werden nicht von den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Diese Leistungen werden von mir daher gesondert und nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.

Gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 enthalten die von mir verzeichneten Honorare und Kosten keine Umsatzsteuer.

Ob Sie Kosten dieser gesondert erbrachten Leistungen allenfalls durch eine von Ihnen möglicherweise abgeschlossene private Krankenzusatzversicherung teilweise oder zur Gänze erstattet erhalten, ersuche ich Sie, mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen oder Ihrem Versicherungsberater/Versicherungsmakler zu klären. Eine direkte Verrechnung dieser Leistungen mit einer privaten Krankenzusatzversicherung ist mir nicht möglich.

Termine die nicht fristgerecht telefonisch innerhalb 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden kostenpflichtig mit 80 Euro pauschal privat verrechnet und sind nicht von den Kassen refundierbar.

Es sollen bitte keine kranken Personen bei den Visiten anwesend sein. Außer Mutter und Baby. 





Version 23.05.2023